Kneippkurbad Altenberg

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Eine Heilkur im Sinne der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) ist eine Kur, die unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis enthaltenen Kurort durchgeführt wird. Die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein. Das Heilkurorteverzeichnis wird vom Bundesministerium des Innern als Anhang 2 herausgegeben.

Hier das aktuelle Heilkurorteverzeichnis zum Download: Heilkurorteverzeichnis_Inland 


Heilkurorteverzeichnis: Altenau .

Name ohne "Bad" Altenberg

PLZ

01773
Gemeinde Altenau
Anerkenntnis als
Heilkurort ist erteilt
für: (Ortsteile,
sofern nicht B, G, K*)  
Altenberg    
Artbezeichnung Kneippkurort  
Mehr Informationen www.beihilfe-online.de
Link-TIPP www.klinikverzeichnis-online.de

Mehr Informationen zum Heilkurort:

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