Heilbad Bad Aibling

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Eine Heilkur im Sinne der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) ist eine Kur, die unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis enthaltenen Kurort durchgeführt wird. Die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein. Das Heilkurorteverzeichnis wird vom Bundesministerium des Innern als Anhang 2 herausgegeben.

Hier das aktuelle Heilkurorteverzeichnis zum Download: Heilkurorteverzeichnis_Inland 


Heilkurorteverzeichnis: Bad Aibling .

Name ohne "Bad" Aibling

PLZ

93077
Gemeinde Bad Aibling
Anerkenntnis als
Heilkurort ist erteilt
für: (Ortsteile,
sofern nicht B, G, K*)  
Bad Aibling, Harthausen, Thürham, Zell   
Artbezeichnung Heilbad
Mehr Informationen www.beihilfe-online.de
Link-TIPP www.klinikverzeichnis-online.de

Mehr Informationen zum Heilkurort:

Bad Aibling liegt im reizvollen oberbayrischen Wendelsteingebiet zwischen München und Salzburg. Umgeben vom Hügelland, Feldern, Mooren, Seen und Wäldern prägt das Landschaftsbild.

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Sie suchen eine Unterkunft in Bad Aibling? Hier geht es zu ausgewählten Gastgebern:

www.urlaubsverzeichnis-online.de


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