Moorbad: Balge

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Eine Heilkur im Sinne der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) ist eine Kur, die unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis enthaltenen Kurort durchgeführt wird. Die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein. Das Heilkurorteverzeichnis wird vom Bundesministerium des Innern als Anhang 2 herausgegeben.

Hier das aktuelle Heilkurorteverzeichnis zum Download: Heilkurorteverzeichnis_Inland 


Heilkurorteverzeichnis: Balge  .

Name ohne "Bad" Balge  

PLZ

31609
Gemeinde Balge  
Anerkenntnis als
Heilkurort ist erteilt
für: (Ortsteile,
sofern nicht B, G, K*)  
B / Blenhorst     
Artbezeichnung Ort mit Moor-Kurbetrieb   
Mehr Informationen www.beihilfe-online.de
Link-TIPP www.klinikverzeichnis-online.de

Mehr Informationen zum Heilkurort:

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