Zulagen für Arbeitnehmer und Beamte

 

 

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Zulagen für Arbeitnehmer und Beamte

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Die für Beamte eingeführten Leistungszulagen und Leistungsprämien sind für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nicht tarifvertraglich vereinbart worden. Allerdings haben der Bund durch eine gesonderte übertarifliche Regelung und die Gemeinden sowie Gemeindeverbände durch einen Rahmenvertrag dieses Instrument der leistungsbezogenen Bezahlung für ihre jeweiligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Ansonsten erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst weitgehend dieselben Zulagen wie Beamtinnen und Beamte. 

Stellenzulagen, ausgenommen die allgemeine Stellenzulage, nehmen nicht mehr automatischen allgemeinen Besoldungsanpassungen teil. Stellenzulagen gehören auch nicht mehr zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Anders als Amtszulagen sind sie nicht Bestandteil des Grundgehalts. Sie werden nur für die Dauer der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion gewährt, die mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand entfällt.


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