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Eine Heilkur im Sinne der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) ist eine Kur, die unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis enthaltenen Kurort durchgeführt wird. Die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein. Das Heilkurorteverzeichnis wird vom Bundesministerium des Innern als Anhang 2 herausgegeben.
Hier das aktuelle Heilkurorteverzeichnis zum Download: Heilkurorteverzeichnis_Inland
Heilkurorteverzeichnis: Ahlbeck .
Name ohne "Bad" | Ahlbeck |
PLZ |
17419 |
Gemeinde | Ahlbeck |
Anerkenntnis als Heilkurort ist erteilt für: (Ortsteile, sofern nicht B, G, K*) |
G |
Artbezeichnung | Seeheilbad |
Mehr Informationen | www.beihilfe-online.de |
Link-TIPP | www.klinikverzeichnis-online.de |
Mehr Informationen zum Heilkurort:
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www.urlaubsverzeichnis-online.de