Seeheilbad Ahlbeck

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Eine Heilkur im Sinne der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) ist eine Kur, die unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis enthaltenen Kurort durchgeführt wird. Die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein. Das Heilkurorteverzeichnis wird vom Bundesministerium des Innern als Anhang 2 herausgegeben.

Hier das aktuelle Heilkurorteverzeichnis zum Download: Heilkurorteverzeichnis_Inland 


Heilkurorteverzeichnis: Ahlbeck .

Name ohne "Bad" Ahlbeck

PLZ

17419
Gemeinde Ahlbeck
Anerkenntnis als
Heilkurort ist erteilt
für: (Ortsteile,
sofern nicht B, G, K*)  
G
Artbezeichnung Seeheilbad
Mehr Informationen www.beihilfe-online.de
Link-TIPP www.klinikverzeichnis-online.de

Mehr Informationen zum Heilkurort:

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