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Eine Heilkur im Sinne der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) ist eine Kur, die unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis enthaltenen Kurort durchgeführt wird. Die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein. Das Heilkurorteverzeichnis wird vom Bundesministerium des Innern als Anhang 2 herausgegeben.
Hier das aktuelle Heilkurorteverzeichnis zum Download: Heilkurorteverzeichnis_Inland
Heilkurorteverzeichnis: Bad Abbach .
Name ohne "Bad" | Abbach |
PLZ |
93077 |
Gemeinde | Bad Abbach |
Anerkenntnis als Heilkurort ist erteilt für: (Ortsteile, sofern nicht B, G, K*) |
Bad Abbach, Abbach-Schloßberg, Au, Kalkofen, Weichs |
Artbezeichnung | Heilbad |
Mehr Informationen | www.beihilfe-online.de |
Link-TIPP | www.klinikverzeichnis-online.de |
Mehr Informationen zum Heilkurort:
Das Thermal-Schwefel-Moorheilbad Bad Abbach liegt zwischen Regensburg und Kelheim in einer wunderschönen Landschaft am großen Donauknie.
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Sie suchen eine Unterkunft in Bad Abbach? Hier geht es zu ausgewählten Gastgebern:
www.urlaubsverzeichnis-online.de