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Eine Heilkur im Sinne der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) ist eine Kur, die unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis enthaltenen Kurort durchgeführt wird. Die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein. Das Heilkurorteverzeichnis wird vom Bundesministerium des Innern als Anhang 2 herausgegeben.
Hier das aktuelle Heilkurorteverzeichnis zum Download: Heilkurorteverzeichnis_Inland
Heilkurorteverzeichnis: Bad Aibling .
Name ohne "Bad" | Aibling |
PLZ |
93077 |
Gemeinde | Bad Aibling |
Anerkenntnis als Heilkurort ist erteilt für: (Ortsteile, sofern nicht B, G, K*) |
Bad Aibling, Harthausen, Thürham, Zell |
Artbezeichnung | Heilbad |
Mehr Informationen | www.beihilfe-online.de |
Link-TIPP | www.klinikverzeichnis-online.de |
Mehr Informationen zum Heilkurort:
Bad Aibling liegt im reizvollen oberbayrischen Wendelsteingebiet zwischen München und Salzburg. Umgeben vom Hügelland, Feldern, Mooren, Seen und Wäldern prägt das Landschaftsbild.
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www.urlaubsverzeichnis-online.de