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Eine Heilkur im Sinne der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) ist eine Kur, die unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis enthaltenen Kurort durchgeführt wird. Die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein. Das Heilkurorteverzeichnis wird vom Bundesministerium des Innern als Anhang 2 herausgegeben.
Hier das aktuelle Heilkurorteverzeichnis zum Download: Heilkurorteverzeichnis_Inland
Heilkurorteverzeichnis: Bad Aiblingen .
Name ohne "Bad" | Alexandersbad |
PLZ |
83043 |
Gemeinde | Bad Alexandersbad |
Anerkenntnis als Heilkurort ist erteilt für: (Ortsteile, sofern nicht B, G, K*) |
G |
Artbezeichnung | Heilbad |
Mehr Informationen | www.beihilfe-online.de |
Link-TIPP | www.heilkurorte.de |
Mehr Informationen zum Heilkurort:
Das Mineral- und Moorheilbad Bad Alexandersbad liegt eingebettet in ländlicher Idylle im Fichtelgebirge. Sehenswürdigkeiten wie die Festspielstadt Wunsiedel mit seinem einzigartigen Felsenlabyrinth und die Wagnerstadt Bayreuth lohnt sich zu besuchen.
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Sie suchen eine Unterkunft in Bad Alexandersbad? Hier geht es zu ausgewählten Gastgebern:
www.urlaubsverzeichnis-online.de