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Beihilfelexikon:
Altersrückstellungen private Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherungen (PKV) bilden für ihre Versicherten Rückstellungen, die eine Absicherung im Alter bewirken. Diese Altersrückstellungen werden bei Vertragsabschluss aus den Versicherungsbeiträgen gebildet. Zusätzlich zur aktuellen Versicherungsprämie, die das erkennbare Risiko des Patienten abdeckt, zahlt der Versicherte einen Beitrag für das Krankheitsrisiko im Alter.
Rückstellungen / Altersrückstellungen dienen dazu, die steigenden Krankheitskosten im hohen Alter abzufedern und die Beiträge bis zum Vertragsende konstant zu halten. Beiträge, die in jungen Jahren von den Versicherten nicht aufgezehrt wurden, sichern somit also das Leistungsversprechen gegenüber dem Versicherungsnehmer. Altersrückstellungen gliedern sich in den, von jeder privaten Krankenversicherung individuell festgelegten, Tarifen sowie in dem einheitlich festgelegten gesetzlichen 10%igen Zuschlag. Durch die langjährige Einzahlung reduziert sich der Beitrag im späteren Rentenalter für jedes Jahr der Mitgliedschaft um 1-1,5 Prozent. Dies bedeutet das eine Beitragersparnis zwischen 30 und 45 Prozent nach 30 Jahren. Altersrückstellungen bilden daher einen wichtigen Faktor bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung sowie bei einem eventuellen Wechsel des Versicherers.
Mitnahme der Altersrückstellungen beim Wechsel der Krankenversicherung?
Unter Einhaltung einer jährlichen gesetzlichen Kündigungsfrist kann ein PKV-Versicherter seinen Versicherungsvertrag kündigen. Die PKV-Versicherer hingegen haben in ihren Vertragsbedingungen ausdrücklich auf das Kündigungsrecht verzichtet, d.h. sie selbst können nicht kündigen. Eine Mitnahme der bereits eingezahlten Beiträge zur Altersrückstellung ist grundsätzlich nicht möglich. Grund ist die nicht persönlich gebildete Rückstellung. Die Versicherten der PKV sorgen als Gemeinschaft für ihre im Alter steigenden Gesundheitskosten vor. Die gebildeten Alterungsrückstellungen sind folglich nicht als individuelle Spareinlage, sondern als Deckungskapital für die zukünftigen Krankheitskosten einer gesamten Versicherungsgruppe anzusehen. Scheidet also jemand aus, so kommt die bereits vorhandene Altersrückstellung den verbliebenen Mitgliedern einer Tarifgruppe zugute.
Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter
Im Rentenalter besteht die Möglichkeit des Eintritts in einen Standardversicherungstarif. Rentner können ab dem 65. Lebensjahr in einen einheitlichen, PKV-unabhängigen, Standardtarif wechseln. Voraussetzung ist eine mindestens 10-jährige PKV-Mitgliedschaft. Die Leistungen kosten nicht mehr als die Beiträge der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Allerdings sind sie auch mit denen der GKV vergleichbar. Der Versicherte bleibt jedoch Privatpatient und kann seinen Arzt frei wählen. Der Standardtarif darf nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag der GKV. Bei langer Mitgliedschaft liegt er in der Regel darunter. Durch den Wegfall der Krankentagegeldversicherung werden ebenfalls Beiträge eingespart.
Rentner erhalten einen Beitragszuschuss
Privat versicherte Rentner erhalten nach Beantragung zu ihrem Beitrag einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers. Dieser tritt an die Stelle des ehemaligen Arbeitgeberzuschusses und gilt für Versichertenrentner (Alters-, Berufs - bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten) sowie für Hinterbliebenenrentner (Witwen- und Waisenrenten). Der Beitragszuschuss beträgt die Hälfte des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der GKV aus der BVA/LVA - Rente, höchstens jedoch 50% des Beitrages zur Krankenversicherung. Der Zuschuss wird zusammen mit der Rente gezahlt.