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Gesundheitsförderung in Betrieben und Verwaltungen
Allgemeines
Einen großen Teil unseres Lebens verbringen wir am Arbeitsplatz und treffen dort auf Arbeitsbedingungen, die je nach Ausprägung positiv oder negativ auf die Gesundheit wirken können. Ungünstige Arbeitsbedingungen führen nicht nur zu körperlichen Beschwerden bei den Beschäftigten, sie bergen auch Risiken für die psychische Gesundheit, zum Beispiel dann, wenn Zeitdruck und Arbeitsbelastung gleichzeitig mit den Ansprüchen an die Qualität stetig steigen.
Gesunde und motivierte Beschäftigte sind aber eine Grundvoraussetzung für den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Vorausschauende Unternehmen haben deshalb die Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten systematisch in ihr Betriebsmanagement aufgenommen.
Kompetente Partner für die Gesundheit der Belegschaft sind die Krankenkassen. Sie haben das Know-How, die Erfahrung und die notwendigen Instrumentarien für eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung. Ihre Expertinnen und Experten können die Unternehmen von den ersten Anfängen gesundheitsfördernder Maßnahmen bis hin zu einem fest etablierten betrieblichen Gesundheitsmanagement individuell beraten und begleiten. Der Schlüssel für eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung liegt darin, dass Betriebe und Krankenkassen Hand in Hand zusammen arbeiten.
Das Bundesgesundheitsministerium will die Chancen betrieblicher Gesundheitsförderung fördern. Neben Ernährung und Bewegung, demografischer Wandel, Stressbewältigung, Mitarbeiterführung spielten auch psychische Probleme wie Depressionen oder das Burn-out Syndrom eine Rolle.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es viele Akteure (innerbetrieblich und außerbetrieblich), die die Gesundheitsförderung unterstützen. So wurde aus dem ehemaligen Deutschen Forum Prävention (übergegangen in die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung) heraus eine Arbeitsgruppe "Betriebliche Gesundheitsförderung" gegründet, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geleitet wird. Sie ist Beirat für das Deutsche Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF) und arbeitet auch für die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) mit Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Neben dem BMAS und dem BMG gehören zu ihren Mitgliedern die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Unfallversicherungsträger, die Arbeitsschutzbehörden des Bundes und der Länder, die Verbände der Sozialpartner, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Verbände der Betriebs- und Werksärzte und der Sicherheitsingenieure sowie ausgewählte Fachverbände z. B. aus der Weiterbildung und Stiftungen.
Gesetzlicher Rahmen
Seit 1989 haben die Krankenkassen den Auftrag an der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren mitzuwirken. Im Jahr 2007 hat der Gesetzgeber die Vorschrift grundlegend novelliert und die betriebliche Gesundheitsförderung zur Pflichtleistung der Krankenkassen gemacht (§§ 20a und 20b SGB V).
Leitfaden Prävention
Der Leitfaden "Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von §§ 20 Abs. 1 und 20a SGB V" des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) enthält verbindliche Regelungen für die Ausgestaltung der Leistungen durch die Krankenkassen. Entsprechend der häufigsten Belastungen und Gefährdungen umfassen die Handlungsfelder, die in den Maßnahmen der Krankenkassen aufgegriffen werden:
- Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen,
- Gesundheitsgerechte Betriebsverpflegung,
- Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
- und Suchtmittelreduktion.
Der Leitfaden wird durch ein Gremium unabhängiger Expertinnen und Experten kontinuierlich weiterentwickelt.
Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen besondere Bonusmodelle vorsehen. Dazu gehören auch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Nähere Einzelheiten darüber, ob Ihre Krankenkasse entsprechende Satzungsbestimmungen getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse (§ 65a Abs.2 SGB V).
Steuerfreiheit von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde der § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz eingeführt. Unternehmen können ihren Beschäftigten einkommenssteuerfrei Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes (Präventionskurse) oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 500 Euro jährlich pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer anbieten. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern entsprechende Gesundheitsleistungen anbieten, müssen diese somit nicht mehr als sogenannten "geldwerten Vorteil" mit Steuern und Sozialabgaben belegen.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit einer Maßnahme die Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V erfüllt sind. Damit fallen insbesondere Gesundheitsangebote, die im Leitfaden Prävention des GKV - Spitzenverbandes aufgeführt sind, unter die Steuerbefreiung. Dies sind beispielsweise Rückenschulen, Kurse zur Raucherentwöhnung, gesunden Ernährung oder zur Stressbewältigung (§ 3 Nr. 34 EStG).