Beihilfe: Sehr gute Beihilfetarife für Anwärter

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Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern

Das beliebte Buch kostet nur 7,50 Euro und informiert rund um die Beihilfe in Bund und Ländern. Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Der Ratgeber kommentiert die Bundesvorschriften, wichtige Abweichungen der Länder sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Besonderer Service: im Buch finden Sie 100 ausgewählte Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. >>>Hier zur Bestellung


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Beihilfe: Sehr gute Beihilfetarife für Anwärter

Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter sind zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Beide Gruppen erhalten zwar Beihilfe, doch der Dienstherr deckt nur einen Teil dieser Krankheitskosten ab. Deshalb sollten sich Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter noch vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis über die jeweiligen Angebote und Tarife der privaten Krankenversicherer „schlau“ machen. Erst informieren, dann vergleichen und wenn es passt „unterschreiben“. Die Beihilfe deckt aber immer nur einen Teil der Krankheitskosten ab – je nach Familienstand (ledig/verh.) sind das in der Regel zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der Kosten. Für die Restkosten müssen Sie eine „private Krankenversicherung“ abschließen.

Mit der privaten Krankenversicherung werden sie beim Arzt als Privatpatient behandelt. Die verschiedenen Beihilfevorschriften enthalten zum Teil unterschiedliche Leistungsansprüche, deshalb ist es ratsam den passenden Beihilfetarif auszuwählen. Hierbei hilft Ihnen der Ansprechpartner der HUK-COBURG.

Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe 01/2014


 

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