Pflege und Pflegeversicherung (gesetzlich und privat)

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Pflegeversicherung

Am 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Sie gilt als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung (5. Säule der sozialen Absicherung). Da prinzipiell jeder einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt. Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte entrichten.

Wann und wie viel Leistungen ein Pflegebedürftiger aus der Versicherung bekommt, hängt von Grad und Dauer der Hilfebedürftigkeit ab. Braucht jemand nur Hilfe beim täglichen Waschen und Einkaufen? Kann die Person allein essen oder nicht? Kann sie zu Hause wohnen oder braucht sie rund um die Uhr Betreuung? Je nach Umfang des Hilfebedarfs gibt es verschiedene Pflegestufen. Die Pflegeversicherung gibt dabei den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben die Wahl, Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch zu nehmen, oder sie bekommen Geld, das sie den pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben können. Oberstes Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab, den Rest trägt der Pflegebedürftige oder seine Familie selbst. Sie wird deshalb auch als "Teilkasko-Versicherung" oder Kernsicherungssystem bezeichnet. Im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) finden sich alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung.

Warum war die Einführung der Pflegeversicherung notwendig?

Alle Industrienationen haben eines gemeinsam: ihre Gesellschaft wird immer älter. Nach den Vorausschätzungen zur Bevölkerungsentwicklung wird in Deutschland die Anzahl älterer Personen (60 Jahre und älter) von 2005 bis zum Jahr 2030 um 8,5 Mio. Menschen auf 28,5 Mio. ansteigen. Ein heute sieben Jahre altes Mädchen hat gute Chancen, das 22. Jahrhundert zu erleben. Diese positive Entwicklung hat jedoch auch eine Kehrseite. Ab dem 80. Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, rapide an – auf 28,6 Prozent. Das heißt: je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der Pflegebedürftigen. Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen. Zumal sich Familienstrukturen verändert haben: In den Familien gibt es weniger Kinder, oft sind diese berufstätig und können sich nicht so intensiv um ihre Eltern kümmern, wie es früher einmal der Fall war. Um Pflegebedürftige und ihre Familien zu entlasten, wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Denn nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist unser Land ein sozialer Rechtsstaat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern für die wesentlichen Lebensrisiken einen angemessenen Schutz garantieren muss.


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