Früherkennung und Vorsorge

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Früherkennung und Vorsorge

Jede und jeder kann selbst eine Menge tun, um möglichst lange gesund zu bleiben. Neben einer gesunden Lebensweise mit viel Bewegung, ausgewogener Ernährung und ausreichend Entspannung gehört dazu auch die regelmäßige Teilnahme an den Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Hier eine Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums >>>Früherkennung in der GKV

Informieren Sie sich über Untersuchungen, die für Ihre Altersgruppe empfohlen werden. Wenn Sie unsicher sind oder weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich mit Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Die Ansprechpartner aus unserem Serviceteil am Ende dieser Broschüre helfen Ihnen ebenfalls weiter. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Bandbreite der Untersuchungen einmal vorstellen. Sie finden dort Informationen darüber, welche Untersuchungen in welchem Alter für welche Bevölkerungsgruppen gedacht sind.

Schwere Erkrankungen wie Krebs können uns in jedem Lebensabschnitt treffen. Damit Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten so genannte Früherkennungsuntersuchungen an. Denn die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten sind meist umso besser, je eher eine Krankheit erkannt wird. Früherkennungsuntersuchungen sind ein wesentlicher Teil der Prävention.

Früherkennungsuntersuchungen für Schwangere, Neugeborene und Kinder

Am bekanntesten sind die Früherkennungsuntersuchungen für Schwangere, Neugeborene und Kinder. Wenn Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt werden, können dauerhafte Schäden meist vermieden oder vermindert werden. Aber für alle Versicherten gilt: Wer für seine Gesundheit etwas tun will, geht nicht erst zum Arzt, wenn sich Beschwerden einstellen. Wichtig ist vielmehr, den eigenen Gesundheitszustand regelmäßig kontrollieren zu lassen. Früherkennungsuntersuchungen sind übrigens zuzahlungsfrei.

Wenn Sie regelmäßig an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, kann Ihre Krankenkasse Ihnen dafür einen Bonus gewähren. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten zu Beginn eines Kalenderjahres über alle Früherkennungsmaßnahmen zu informieren. Zudem entwickeln sie für den Nachweis der Beratung einen einheitlichen Präventionspass.

Gegenüber den Früherkennungsuntersuchungen bei Erwachsenen haben die gleichen Untersuchungen bei Kindern vor allem das Ziel, Entwicklungsverzögerungen oder -gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einzuleiten. Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf zehn entsprechende Untersuchungen (U1 bis U9, inklusive U7a), nach Vollendung des zehnten Lebensjahres auf eine weitere Untersuchung (J1) zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden könnten.


Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Es ist wichtig, dass bei den "U"-Untersuchungen der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen kann durch Früherkennungsuntersuchungen und Maßnahmen zur Verhütung von Zahn- erkrankungen regelmäßig gecheckt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Reihe von Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.

Die einzelnen Untersuchungen im Überblick:

U1 - Neugeborenen-Erstuntersuchung Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen Screening zur Früherkennung angeborener Stoffwechseldefekte und endokriner Störungen Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 Dezibel

U2 - 3. - 10. Lebenstag Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen

U3 - 4. - 5. Lebenswoche Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe und der Hüften, Abfrage des Trinkverhaltens

U4 - 3. - 4. Lebensmonat Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem

U5 - 6. - 7. Lebensmonat Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem

U6 - 10. - 12. Lebensmonat Kontrolle der geistigen Entwicklung, der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeit

U7 
-  21. - 24. Lebensmonat Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung
- 30. - 72. Lebensmonat Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten:

Drei Untersuchungen, die erste davon findet grundsätzlich im dritten Lebensjahr statt.
U7a - 34. - 36. Lebensmonat Frühzeitige Erkennung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten

U8 - 46. - 48. Lebensmonat Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen im Vorschulalter gezielt behandeln zu können.

U9 - 60. - 64. Lebensmonat Prüfung der Motorik und Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und zu heilen.

6 - 18 Jahre Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen: Ab dem zwölften Lebensjahr werden die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.

J1 13. - 14. Lebensjahr Untersuchung unter anderem auf: auffällige seelische Entwicklungen/Verhaltensstörungen, Schulleistungsprobleme, gesundheitsgefährdendes Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum), Störung des Wachstums und der körperlichen Entwicklung, Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane, Erhebung des Impfstatus



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