
|
Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern Das beliebte Buch kann >>>zum Komplettpreis von 10 Euro bestellt werden. Der Ratgeber informiert rund um die Beihilfe in Bund und Ländern. Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt, es werden die Bundesvorschriften kommentiert, die aber in den meisten Ländern gelten. Wichtige Abweichungen werden in einem eigenen Kapitel erläutert. |
Zur Übersicht aller Meldungen aus Gesundheit, Pflege und Beihilfe
Aktuelles zur Gesundheit und Beihilfe:
Beihilfe: Urteil zur Beihilfe im Basistarif
Eine Begrenzung des Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe für diejenigen, die im so genannten Basistarif privat kranken versichert sind, verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig in zwei Verfahren entschieden. Geklagt hatten zwei Ruhestandsbeamte (Bundesbeamter und ein Berliner Landesbeamte). Beide beantragten Beihilfe für ärztliche Leistungen, die sie selbst bzw. ihre Ehefrau in Anspruch genommen haben. Die ärztlichen Leistungen wurden überwiegend mit dem 2,3fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt. Die Kläger erhalten in Höhe von 70 v.H. der Aufwendungen Beihilfe. Die übrigen 30 v.H. werden über eine private Krankenversicherung abgedeckt, die sie jeweils zum so genannten Basistarif abgeschlossen haben. Die Beihilfestellen der Beklagten kürzten die beantragten Beträge, indem sie bei den Gebühren für die ärztlichen Leistungen einen geringeren Erhöhungssatz in Ansatz brachten und verwiesen dabei auf die geltenden Regelungen der Beihilfeverordnungen des Landes Berlin und des Bundes.
Das BVerwG hat den Klagen stattgegeben und entschieden, dass beide Beihilfeverordnungen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen. Der Bund und das Land Berlin müssen demnach ihre Beihilferegelungen ändern. Die Urteile im Wortlaut finden Sie unter www.bverwg.de (BVerwG 5 C 16.13; BVerwG 5 C 40.13).
Mehr Informationen zur Beihilfe finden Sie im gleichnamigen Ratgeber, den Kunden der HUK-Coburg zum Vorzugspreis bestellen können: www.der-öffentliche-dienst.de
Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe 02/2014
![]() |
Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also fast 30 Jahre - die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und zur Beihilfe in Bund und Ländern). Der INFO-SERVICE betreibt 75 eighenstämndige Internetauftritte, u.a. heilkurorte.de. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind zehn Ratgeber bzw. eBooks aufgespielt:Wissenswer-tes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern und Beamtenversor-gungsrecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man aus dem eBook direkt auf die gewünschte Website: eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor. Gesundheit von A bis Z sowie Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung |